1955-63

 

Teilung Deutschlands: Saarfrage

Medaille: Die Saar kehrt heim, 1956
Flugblatt: Saar-Referendum, 1955
Karikatur:  Mirko Szewczuk zur Rückgliederung des Saarlandes, 1956

Die deutsch-französischen Aussöhnung wird vor allem durch den Streit um die Zukunft des Saarlandes erschwert. Frankreich ist lange Zeit nicht bereit, das unter seiner Oberhoheit stehende wichtige Kohle- und Stahlrevier zu räumen. In den Pariser Verträgen von 1954 einigen sich die Bundesrepublik und Frankreich schließlich auf einen europäischen Status für das Saarland. Zuvor soll die Bevölkerung der Saar jedoch in einer Volksabstimmung über ihre Zukunft entscheiden können.

An der Saar beginnt nun ein kurzer, heftiger Abstimmungskampf, in dem sich die prodeutschen Parteien zum Heimatbund zusammengeschlossen haben. Bei einer Rekordbeteiligung von 97,5 Prozent verwerfen am 23. Oktober 1955 67,7 Prozent der Saarländer das europäische Saarstatut und stimmen damit für die Rückkehr nach Deutschland. Die profranzösische Regierung des Saarlandes unter Johannes Hoffmann tritt daraufhin zurück.

Bundeskanzler Adenauer und der französische Ministerpräsident Guy Mollet vereinbaren im Luxemburger Saarvertrag vom 27. Oktober 1956, dass das Saarland ab 1. Januar 1957 politisch und ab 1. Januar 1960 auch wirtschaftlich der Bundesrepublik Deutschland angegliedert wird. Frankreich behält jedoch weiterhin das Recht zum Bezug von einem Drittel der saarländischen Kohle. Außerdem verpflichtet sich die Bundesrepublik zum Ausbau der Mosel und des Oberrheins. Die reibungslose Durchführung des Luxemburger Saarvertrages erleichtert entscheidend den Fortgang der deutsch-französischen Aussöhnung.

(ag) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

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