1949-55 |
Gegenwärtige Vergangenheit: Luxemburger Abkommen |
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Die Bundesrepublik verpflichtet sich, den jüdischen Opfern des Nationalsozialismus Wiedergutmachung zu leisten. Am 10. September 1952 unterzeichnen Bundeskanzler Konrad Adenauer und der israelische Außenminister Moshe Scharett das "Luxemburger Abkommen". Die Bundesrepublik sichert darin dem Staat Israel für die Eingliederung von einer halben Million jüdischer Flüchtlinge und "Displaced Persons" sowie für Vermögensverluste von Juden in den von Nazi-Deutschland besetzten Gebieten eine globale Entschädigung von drei Milliarden D-Mark zu. Eine analoge Regelung über
eine Summe von 450 Millionen D-Mark wird mit der Dachorganisation der jüdischen
Organisationen in der Diaspora getroffen. Die Summe soll - verteilt über
zwölf Jahre - in Form von Waren und Dienstleistungen abgerufen werden.
Individuelle Ansprüche aufgrund von Verfolgung und Inhaftierung im
Nationalsozialismus sind davon nicht berührt. (ahw) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland |