1949-55

 

Gegenwärtige Vergangenheit: Luxemburger Abkommen

Photo: Konrad Adenauer und Moshe Scharett unterzeichnen das Luxemburger Abkommen, 1952
Vertrag: Luxemburger Abkommen, 1952

Die Bundesrepublik verpflichtet sich, den jüdischen Opfern des Nationalsozialismus Wiedergutmachung zu leisten. Am 10. September 1952 unterzeichnen Bundeskanzler Konrad Adenauer und der israelische Außenminister Moshe Scharett das "Luxemburger Abkommen". Die Bundesrepublik sichert darin dem Staat Israel für die Eingliederung von einer halben Million jüdischer Flüchtlinge und "Displaced Persons" sowie für Vermögensverluste von Juden in den von Nazi-Deutschland besetzten Gebieten eine globale Entschädigung von drei Milliarden D-Mark zu.

Eine analoge Regelung über eine Summe von 450 Millionen D-Mark wird mit der Dachorganisation der jüdischen Organisationen in der Diaspora getroffen. Die Summe soll - verteilt über zwölf Jahre - in Form von Waren und Dienstleistungen abgerufen werden. Individuelle Ansprüche aufgrund von Verfolgung und Inhaftierung im Nationalsozialismus sind davon nicht berührt.
Im Bundestag stößt die Ratifizierung des Abkommens auf Widerstände, vor allem wegen der Höhe der vereinbarten Zahlungen. Mit nur 239 der 360 anwesenden (von insgesamt 402) Abgeordneten wird der Vertrag am 18. März 1953 vom Parlament schließlich angenommen. Während die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) geschlossen der Vereinbarung zustimmt, enthalten sich zahlreiche CDU/CSU-Abgeordnete oder verweigern gar ihre Zustimmung.
Das Abkommen mit Israel erleichtert die Westintegration der neugegründeten Bundesrepublik. In der DDR wird die Haltung zu Israel wesentlich durch die Linie der Sowjetunion im Nahostkonflikt bestimmt. Darüber hinaus vertritt das SED-Regime den Standpunkt, die DDR sei nicht Nachfolgestaat des faschistischen Deutschland und daher nicht zu Leistungen an Israel verpflichtet.

(ahw) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

NachkriegsjahreGeteiltes DeutschlandDeutsche EinheitHomeLeMOImpressum