1949-55

 

Parlamentarische Demokratie: Bundesrat

Photo: Konstituierende Sitzung des Deutschen Bundesrates, 1949
Karikatur: Mirko Szewczuk über die Bildungshoheit der Bundesländern, 1954

Durch den Bundesrat wirken die Länder an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit. Der Bundesrat besteht anfangs aus 43 Mitgliedern sowie 4 Vertretern aus Berlin (Stimmrecht bis 1990 eingeschränkt). Die Landesregierungen können entsprechend der Einwohnerzahl ihrer Bundesländer zwischen drei und fünf Mitglieder in den Bundesrat entsenden. Je nachdem, welche Parteien die Landesregierungen bilden, können sich in Bundestag und Bundesrat unterschiedliche Mehrheiten ergeben.

Der Bundesrat kommt am 7. September 1949 im Bonner Bundeshaus zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Zum Präsidenten des Bundesrates wird der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Karl Arnold (CDU), gewählt. Der Bundesratspräsident ist nach dem Grundgesetz zugleich Stellvertreter des Bundespräsidenten.

Bei Konflikten zwischen Bundestag und Bundesrat kann von beiden Seiten der Vermittlungsausschuss angerufen werden. Ein Dauerstreitpunkt ist die Verteilung der Steuereinnahmen zwischen Bund und Ländern. Die Länder verfügen über die Kulturhoheit, das heißt, die Zuständigkeit für Kultur und Bildung liegt ausschließlich bei ihnen. Auch die polizeilichen Aufgaben werden überwiegend von den Ländern wahrgenommen.

(ag) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

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