1949-55 |
Parlamentarische Demokratie |
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Am 23. Mai 1949 wird das Grundgesetz verkündet. Die erste Bundestagswahl findet am 14. August 1949 statt. Als erstes Verfassungsorgan konstituiert sich der Bundesrat am 7. September 1949. Durch ihn sind die Bundesländer an der Gesetzgebung des Bundes beteiligt. Am selben Tag tritt der Bundestag zu seiner ersten Sitzung zusammen. Der Bundestag ist das oberste Organ der Legislative und Mittelpunkt des politischen Lebens. Die Wahl des Bundespräsidenten erfolgt am 12. September 1949 durch die Bundesversammlung. Zum Staatsoberhaupt wird der FDP-Politiker Theodor Heuss gewählt. Dem Bundespräsidenten sind im wesentlichen rein repräsentative Aufgaben zugewiesen. Erster Bundeskanzler wird der 73jährige Konrad Adenauer. Während seiner 14jährigen Regierungszeit prägt er das Amt des Bundeskanzlers entscheidend. Adenauer bildet eine Koalition aus CDU/CSU, Freier Demokratischer Partei (FDP) und Deutscher Partei (DP). Der ersten Bundesregierung gehören 13 Minister an. Als letztes Verfassungsorgan nimmt das Bundesverfassungsgericht im September 1951 seine Arbeit auf. Es soll über die Einhaltung der verfassungsmäßigen Ordnung wachen. Das Grundgesetz bewährt sich. Die große Mehrheit der Bürger stützt nach den ersten erfolgreichen Jahren die parlamentarische Demokratie. Die neugegründete Bundesrepublik Deutschland ist zunächst kein souveräner Staat. Die Hohen Kommissare üben bis 1955 als Vertreter der drei Besatzungsmächte die oberste Kontrolle aus. (ag) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland |