1949-55 |
SED-Staat |
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Wenige Wochen nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland setzt die Provisorische Volkskammer am 7. Oktober 1949 die Verfassung der DDR in Kraft. Am 11. Oktober wird der ehemalige KPD-Vorsitzende Wilhelm Pieck zum ersten Präsidenten der DDR gewählt. In einem Telegramm bezeichnet Stalin die Gründung der DDR als einen "Wendepunkt in der Geschichte Europas". Die Mitglieder des Politbüros der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) hatten zuvor in Moskau Anweisung für die Staatsgründung erhalten. Auch sonst ändert die Gründung der DDR nichts an der Abhängigkeit der ehemaligen SBZ von der Sowjetunion. Staat und Gesellschaft der DDR werden durch die SED kontrolliert, die mit Hilfe der Sowjetunion ihre Vorherrschaft durchsetzen kann. Bereits auf ihrem III. Parteitag im Juli 1950 präsentiert sie sich als eine "marxistisch-leninistische" Partei neuen Typus", das heißt als eine Kaderpartei nach dem Vorbild der KPdSU. Zur Absicherung des Führungsanspruchs der SED wird 1950 das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) gegründet. Seit 1957 leitet Erich Mielke das nach sowjetischem Vorbild aufgebaute MfS. Der Generalsekretär der SED, Walter Ulbricht, hat ein absolutes Weisungs- und Kontrollrecht gegenüber allen Organen und Institutionen und ist dadurch der eigentliche Machthaber der DDR. Er prägt das politische und kulturelle Leben der DDR in den 50er Jahren. Die Verfassung der DDR ist formal nach dem Vorbild der Weimarer Verfassung gestaltet. Danach wäre die DDR eine föderalistisch organisierte und parlamentarisch regierte Republik mit Gewaltenteilung und Mehrparteiensystem. Die Sitzverteilung in der Volkskammer sowie in den Länder- und Kreisparlamenten steht jedoch von vorneherein fest. Freie Wahlen gibt es nicht. Die Einheitslisten der "Nationalen Front", in der die SED den Ton angibt, können nur formal und insgesamt bestätigt oder abgelehnt werden. (ag) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland |