1949-55

 

SED-Staat: Jugendweihe

Werbeplakat für die Jugendweihe, 1959
Photo: Feierliche Jugendweihe, 1957

Das Politbüro der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) beschließt am 14. März 1954 die Einführung der Jugendweihe. Im November 1954 wird der Zentrale Ausschuss für Jugendweihe eingerichtet. Im Frühjahr 1955 finden bereits die ersten Weihen statt. Durch die Jugendweihe werden die Jugendlichen am Ende des 8. Schuljahres in die "Reihen der Erwachsenen aufgenommen". Den Kirchen soll so die Möglichkeit genommen werden, Jugendliche mittels Konfirmation oder Kommunion für sich zu gewinnen.

Die Jugendweihe entstand im 19. Jahrhundert als Ersatzritual für kirchliche Feiern und wurde von der Arbeiterbewegung übernommen. In der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) wird dieser Brauch 1946 wieder belebt und erhält in den 50er Jahren eine marxistisch-leninistische Ausrichtung. Im Mittelpunkt der Jugendweihe in der DDR steht ein öffentliches Gelöbnis. Die Jugendlichen müssen unter anderem versprechen, "als wahre Patrioten die feste Freundschaft mit der Sowjetunion weiter zu vertiefen, den Bruderbund mit den sozialistischen Ländern zu stärken, im Geiste des proletarischen Internationalismus zu kämpfen, den Frieden zu schützen und den Sozialismus gegen jeden imperialistischen Angriff zu verteidigen". Die Kirchen lehnen die Jugendweihe zunächst kategorisch ab. Weil sie jedoch eng mit dem schulischen Leben verknüpft ist, können sich die Jugendlichen ihr kaum entziehen. Verweigerer müssen mit Nachteilen rechnen. In den 70er und 80er Jahren hat sich die Jugendweihe als Familienfest etabliert. Regelmäßig nehmen nun ca. 97 Prozent der Jugendlichen, die zu diesem Anlass beschenkt werden, an den Feiern teil. Nach dem Ende der DDR wird der Brauch der Jugendweihe, allerdings ohne Gelöbnis oder staalichen Zwang, fortgeführt.

[Kollektives Gedächtnis] Christel Dux: Jugendweihe und Freie Deutsche Jugend (FDJ)

(ag) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

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