1949-55 |
Zwei Staaten - zwei Wege: Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) |
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Die Idee zur Bildung einer Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) - auch Montanunion genannt - geht auf Jean Monnet, einen engen Mitarbeiter des französischen Außenministers Robert Schuman zurück. Schuman stellt die Grundlagen für die Gemeinschaft am 9. Mai 1950 auf einer Pressekonferenz vor. Dem Vertrag über die Bildung der EGKS schließen sich die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien und die Beneluxstaaten an. Er tritt am 23. Juli 1952 in Kraft und sieht für die Dauer von 50 Jahren die Schaffung eines gemeinsamen Marktes für die Kohle und Stahl erzeugende Industrie vor. Die Binnenzölle sollen aufgehoben und die Außenzölle angeglichen werden. Durch die Gründung der EGKS werden erstmals nationale Hoheitsrechte auf eine supranationale Behörde übertragen. Der EGKS-Vertrag sieht die Schaffung verschiedener Organe vor: Die oberste Gewalt wird durch eine Hohe Behörde mit Sitz in Luxemburg ausgeübt. Ihr erster Präsident wird mit Jean Monnet. Als Bindeglied zwischen den nationalen Regierungen und der Hohen Behörde fungiert der Ministerrat. Er muss bei allen grundsätzlichen Entscheidungen gehört werden. Als Kontrollinstanz wird die Gemeinsame Versammlung, das Parlament der EGKS, eingerichtet. Ihr gehören 78 Abgeordnete aus allen Mitgliedsstaaten an. Streitigkeiten innerhalb der EGKS sollen durch einen aus neun Richtern bestehenden Gerichtshof entschieden werden. Für die Bundesrepublik Deutschland endet mit Inkrafttreten des EGKS-Vertrages die internationale Kontrolle des Ruhrgebietes. Die Internationale Ruhrbehörde wird aufgelöst und alle Beschränkungen der deutschen Stahlproduktion entfallen. Ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Gleichberechtigung der Bundesrepublik ist damit getan.
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