1949-55 |
Zwei Staaten - zwei Wege: Europäische Verteidigungsgemeinschaft |
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Nach dem Ausbruch des Koreakrieges drängen die USA und Großbritannien auf einen deutschen Verteidigungsbeitrag. Weil sich Frankreich diesem Druck auf Dauer nicht entziehen kann, geht es in die Offensive. Am 24. Oktober 1950 gibt der französische Ministerpräsident René Pleven den Plan einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) bekannt: Die schon in der EGKS zusammengeschlossenen Staaten Frankreich, Italien, die Bundesrepublik und die Beneluxländer sollen ihre Truppen zu einer gemeinsamen Armee verschmelzen. Durch die EVG sollen die Risiken der deutschen Wiederbewaffnung aufgefangen und die europäische Einigung vorangetrieben werden. Bundeskanzler Adenauer greift den französischen Vorschlag sofort auf. Zur Bedingung für die deutsche Wiederbewaffnung macht er allerdings die volle Gleichberechtigung der Bundesrepublik Deutschland. Gleichzeitig mit dem EVG-Vertrag wird daher über einen Deutschlandvertrag verhandelt, der das Besatzungsstatut aufhebt und der Bundesrepublik ihre Souveränität zurückgibt. Beide Verträge können nur zusammen in Kraft treten. Der Deutschlandvertrag wird am 26. Mai 1952 in Bonn unterschrieben. Einen Tag später findet in Paris auch die Unterzeichnung des EVG-Vertrages statt. Die nationalen Parlamente ratifizieren den Vertrag nach und nach. Er scheitert jedoch am 30. August 1954 in der französischen Nationalversammlung. Frankreich lehnt es ab, seine Armee einem europäischen Oberkommando zu unterstellen. (ag) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland |