1949-55 |
SED-Staat: Volkskammer |
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Die Volkskammer ist das Parlament und nominell höchste Verfassungsorgan der DDR. Sie wählt den Ministerrat und seit 1960 auch den Staatsrat, das kollektive Staatsoberhaupt der DDR. Die Volkskammer besteht bis 1963 aus 400, später aus 500 Abgeordneten, die alle vier Jahre (später alle fünf Jahre) nach Einheitslisten gewählt werden. Die Abgeordneten werden nach einem vorher festgelegten Schlüssel auf die Parteien und Massenorganisationen verteilt. In der Volkskammer vertreten sind die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED), die Christlich Demokratische Union (CDU), die Liberal Demokratische Partei Deutschlands (LDPD), die National Demokratische Partei Deutschlands (NDPD), die Demokratische Bauernpartei Deutschlands (DBD), ferner Massenorganisationen wie der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB), die Freie Deutsche Jugend (FDJ), der Kulturbund (KB), der Demokratische Frauenbund Deutschlands (DFD) und die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN). Über die von ihr beherrschten Massenorganisationen übt die SED den bestimmenden Einfluss aus. Der aus 330 Mitgliedern bestehende 2. Deutsche Volksrat proklamiert sich am 7. Oktober 1949 zur provisorischen Volkskammer und setzt die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik in Kraft. Mit der Regierungsbildung wird der ehemalige Vorsitzende der Ost-SPD, Otto Grotewohl, beauftragt. Er bleibt bis zu seinem Tod 1964 Ministerpräsident. Die erste Regierung der DDR, die aus 14 Ministern besteht, wird am 12. Oktober durch die Volkskammer bestätigt. Nach Artikel 48 der Verfassung
der DDR hat die Volkskammer die alleinige verfassungsändernde und
legislative Kompetenz. Tatsächlich bestimmt jedoch das Politibüro
der SED den politischen Kurs. Zu einer echten Volksvertretung wird die Volkskammer erst mit der friedlichen Revolution 1989: Am 18. März 1990 finden die ersten und einzigen freien Parlamentswahlen in der DDR statt. Die von der CDU geleitete "Allianz für Deutschland" gewinnt mit knapp 48 Prozent die Wahl. Lothar de Maizière (geb.1940) wird Ministerpräsident und bildet eine große Koalition aus CDU, SPD, Liberalen, DSU und einem parteilosen Abgeordneten. Volkskammerpräsidentin wird Sabine Bergmann-Pohl (CDU). Mit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 werden 144 von der Volkskammer gewählte Abgeordnete Mitglieder des Bundestages. (ag/sw) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland |