1949-55 |
Gegenwärtige Vergangenheit: Zentralrat der Juden in Deutschland |
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Nach dem Ende des
NS-Regimes ist das jüdische Leben in Deutschland zerstört. Von den
ehemals rund 500.000 Juden, die 1933 in Deutschland wohnten, überleben auf deutschem
Boden lediglich 15.000. Nur einige Hundert bleiben in der
sowjetischen Besatzungszone.
Zu ihnen stoßen rund 3.500 Remigranten, die am Aufbau eines antifaschistischen Deutschlands mitarbeiten
wollen. Bereits in der unmittelbaren Nachkriegszeit erfolgen zahlreiche Neugründungen von jüdischen Gemeinden, zunächst nur mit provisorischem Charakter. Erst als sich ihre Mitglieder zum dauerhaften Bleiben entschließen, wächst das Interesse an einem Zusammenschluss auf überregionaler Basis. Als Dachorganisation der jüdischen Gemeinden und ihrer Landesverbände konstituiert sich am 19. Juli 1950 in Frankfurt am Main der Zentralrat der Juden in Deutschland. Später befindet sich der Sitz des Zentralrates in Düsseldorf, Bonn und seit 1999 in Berlin. Die Gemeinden der DDR gehören nur bis Anfang der 60er Jahre dem Zentralrat an. In den Nachkriegsjahren bleibt die Zahl der Juden in der Bundesrepublik relativ konstant: Rund 26.000 Juden leben bis 1989 in 50 Gemeinden. In der DDR leben knapp 500 Juden in fünf jüdischen Gemeinden, die nach der Wiedervereinigung in den Zentralrat aufgenommen werden. Im Jahr 2006 gehören dem Zentralrat, bedingt durch die Zuwanderung von Juden aus der ehemaligen Sowjetunion, mehr als 100 jüdische Gemeinden mit insgesamt 104.000 Mitgliedern an. Politisch setzt sich der Zentralrat für die Rechte der Juden in Deutschland ein und fordert Wiedergutmachung für das erlittene Unrecht während der NS-Diktatur. Im sozialen Bereich bemüht er sich um den materiellen Aufbau der jüdischen Gemeinden und die Sicherung der privaten Existenz ihrer Mitglieder. Zu diesem Zweck wird 1951 die "Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland" (bis 1939 Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden) neugegründet. Seit den 90er Jahren besteht die Hauptaufgabe des Zentralrates die Integration der jüdischen Zuwanderer in die jüdischen Gemeinden und die deutsche Gesellschaft. Um dieser Aufgabe gerecht werden zu können schließt der Zentralrat 2003 mit der Bundesregierung einen Staatsvertrag. Der Bund verpflichtet sich darin zur Zahlung von jährlich drei Millionen Euro an den Zentralrat. Die Unterstützung dient auch dem Erhalt des deutsch-jüdischen Kulturerbes. Seit 1957 verleiht der Zentralrat
in Erinnerung an den ehemaligen Rabbiner und Präsidenten der Reichsvertretung
der deutschen Juden alljährlich den Leo-Baeck-Preis
an Menschen, die sich in hervorragender Weise für die jüdische
Gemeinde in Deutschland eingesetzt und Lehren aus der deutschen Geschichte
gezogen haben.
(ahw/sw) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland |