1945-49

 

Politischer Neubeginn: Gewerkschaften

Plakat: Entwurf für ein DGB-Plakat, um 1947
Schild: FDGB, um 1950
Druckschrift: Gründungsurkunde des DGB, 1949

Parallel zu den Gründungen der politischen Parteien sieht das Potsdamer Abkommen auch die Bildung freier Gewerkschaften vor. Die Arbeitnehmer organisieren sich im Gegensatz zu den Vorläufern in der Weimarer Republik in weltanschaulich neutralen, partei- und konfessionsungebundenen Einheitsgewerkschaften. Ähnlich wie die Parteien werden in der Sowjetzone auch die Gewerkschaften mit einem erheblichen zeitlichen Vorsprung ab Juni 1945 gegründet und geraten schon bald unter den bestimmenden Einfluss der 1946 gegründeten SED.

In der sowjetischen Besatzungszone konstituiert sich der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) auf seinem ersten Kongress vom 9.-11.2.1946 in Berlin. Er tritt als Einheitsgewerkschaft mit zentralisierter Führungskompetenz an die Stelle der bisherigen Richtungs- und Berufsverbände und soll den "antifaschistisch-demokratischen Neuaufbau" fördern. Die Mitgliederzahl des FDGB beträgt Ende 1946 ca. 4 Millionen gegenüber etwa 3 Millionen in den Gewerkschaften der Westzonen.

Gemäß dem demokratischen Aufbauprinzip "von unten nach oben", wird der gewerkschaftliche Zusammenschluss in der amerikanischen und französischen Zone lediglich innerhalb der einzelnen Länder genehmigt. Nur in der britischen Besatzungszone erfolgt bereits im April 1947 die Gründung eines Dachverbandes.
Ab November 1946 werden mehrere Interzonenkonferenzen auch unter Beteiligung des FDGB durchgeführt. Im August 1948 erfolgt der Bruch zwischen den Gewerkschaften der sowjetischen und der westlichen Zonen. Erst am 13. Oktober 1949, also nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland, wird der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mit Hans Böckler als seinem ersten Vorsitzenden gegründet.
Lediglich die "Deutsche Angestellten-Gewerkschaft" (DAG) ist nicht bereit, sich dem DGB als Dachverband unterzuordnen.

(db) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

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