1945-49 |
Politischer Neubeginn: Parteien |
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Trotz des Verbots jeglicher politischer Betätigung durch die Militärregierungen sammeln sich schon bald Sozialdemokraten, Kommunisten, Liberale und Vertreter bzw. Gründer christlicher Parteien. Im Osten erlaubt die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am 10. Juni 1945 mit ihrem Befehl Nr. 2 "die Bildung und Tätigkeit aller antifaschistischen Parteien". Im Westen lockern die Besatzungsbehörden nur zögernd das Verbot politischer Betätigung und geben durch Verordnungen vom September bis Dezember 1945 den Weg für die Bildung von Parteien frei. In allen Zonen werden nach dem Scheitern
zeitweiliger Sammlungsbestrebungen auf der Linken und Rechten mit nur wenigen
regionalen Ausnahmen vier Parteien lizenziert, die sich größtenteils
an der Parteienlandschaft der Weimarer
Republik orientieren: SPD und KPD werden wieder begründet, die Liberalen schließen sich unter verschiedenen Namen (FDP, LDPD, DVP) zusammen, und
als neue Volksparteien katholischer wie evangelischer Christdemokraten bilden
sich die CDU und in Bayern die CSU. (db) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland |