1949-55 |
Parlamentarische Demokratie: Konstruktives Misstrauensvotum |
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In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland gibt es bislang zwei konstruktive Misstrauensvoten gegen den jeweils amtierenden Bundeskanzler: 1972 scheitert der Misstrauensantrag der CDU/CSU-Opposition gegen Willy Brandt bei der Abstimmung im Bundestag nur knapp. 1982 wählen CDU/CSU und F.D.P. Helmut Kohl anstelle von Helmut Schmidt zum Regierungschef. In der Weimarer
Republik konnte dem Reichskanzler jederzeit das Vertrauen entzogen
werden, ohne dass sich der Reichstag auf einen Nachfolger einigen musste.
Die Folge: Immer wieder kam es zu Minderheitsregierungen, die bis zu den
Neuwahlen nur mit Notverordnungen Gesetze beschließen konnten. Aufgrund
dieser Erfahrungen führte der Parlamentarische Rat 1949 bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes das Instrument des konstruktiven Misstrauensvotums ein. (sw) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland |