1949-55

 

Wirtschaftlicher Aufbau: Lastenausgleich

Broschüre: Wegweiser durch den Lastenausgleich, 1955
Photo: Protest von Kriegsversehrten, 1950

Ein zentrales soziales Anliegen in der Bundesrepublik ist die Hilfe für die vom Krieg besonders betroffenen Bevölkerungsgruppen, d.h. die Kriegsopfer, Ausgebombte, Flüchtlinge und Vertriebene. Gesetze schaffen die entsprechenden Grundlagen. Im Dezember 1950 wird das Bundesversorgungsgesetz verabschiedet, das die Ansprüche der Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen regelt.
Das Lastenausgleichsgesetz von 1952 soll einen Ausgleich schaffen für die Schäden und Verluste der Vertriebenen und Flüchtlinge aus den deutschen Ostgebieten und der sowjetischen Besatzungszone.

Als Vorstufe zum Lastenausgleich tritt im August 1949 das Gesetz zur Milderung sozialer Notstände in Kraft, das die Soforthilfe für Vertriebene und Flüchtlinge, Kriegssach- und Währungsgeschädigte sowie politisch Verfolgte regelt. Insgesamt werden fast 6,4 Milliarden DM für Unterhalt, Wohnungsbau, Ausbildung und Existenzaufbau bereitgestellt.
Ehemalige Kriegsgefangene erhalten durch das Heimkehrergesetz vom 19. Juni 1950 besondere Rechte und Vergünstigungen. Das Bundesversorgungsgesetz vom 20. Dezember 1950 sichert den Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen Heilbehandlung und Renten zu. Jährlich werden hierfür 3,2 Milliarden DM ausgegeben.

Von größter Bedeutung ist das "Gesetz über den allgemeinen Lastenausgleich" vom 14. August 1952, das die Schäden und Verluste der Vertriebenen und Flüchtlinge auszugleichen versucht. Zur Feststellung der erlittenen Verluste und zur Bemessung der Ausgleichsabgaben, die die weniger betroffenen Bevölkerungsteile entrichten müssen, werden in der Folgezeit zahlreiche Gesetze erlassen und auf allen staatlichen Ebenen Ausgleichsämter eingerichtet. Einschließlich staatlicher Zuschüsse werden bis Dezember 1980 rund 104 Milliarden DM als Entschädigungshilfen gezahlt.

(ahw) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

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