| Ein zentrales soziales
Anliegen in der Bundesrepublik ist die Hilfe für die vom Krieg besonders
betroffenen Bevölkerungsgruppen, d.h. die Kriegsopfer, Ausgebombte,
Flüchtlinge und Vertriebene. Gesetze schaffen die entsprechenden Grundlagen.
Im Dezember 1950 wird das Bundesversorgungsgesetz verabschiedet, das die
Ansprüche der Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen regelt.
Das Lastenausgleichsgesetz von 1952 soll einen Ausgleich schaffen für die Schäden und Verluste der
Vertriebenen und Flüchtlinge aus den deutschen Ostgebieten und der sowjetischen Besatzungszone.
Als Vorstufe zum Lastenausgleich tritt im August 1949 das Gesetz zur Milderung sozialer Notstände in Kraft,
das die Soforthilfe für Vertriebene und Flüchtlinge, Kriegssach- und Währungsgeschädigte sowie politisch
Verfolgte regelt. Insgesamt werden fast 6,4 Milliarden DM für Unterhalt, Wohnungsbau, Ausbildung und
Existenzaufbau bereitgestellt.
Ehemalige Kriegsgefangene erhalten durch das Heimkehrergesetz vom 19. Juni 1950 besondere Rechte und
Vergünstigungen. Das Bundesversorgungsgesetz vom 20. Dezember 1950 sichert den Kriegsbeschädigten und
Hinterbliebenen Heilbehandlung und Renten zu. Jährlich werden hierfür 3,2 Milliarden DM ausgegeben.
Von größter Bedeutung ist das "Gesetz über den allgemeinen Lastenausgleich" vom 14. August 1952, das die
Schäden und Verluste der Vertriebenen und Flüchtlinge auszugleichen versucht. Zur Feststellung der erlittenen
Verluste und zur Bemessung der Ausgleichsabgaben, die die weniger betroffenen Bevölkerungsteile entrichten
müssen, werden in der Folgezeit zahlreiche Gesetze erlassen und auf allen staatlichen Ebenen Ausgleichsämter
eingerichtet. Einschließlich staatlicher Zuschüsse werden bis Dezember 1980 rund 104 Milliarden DM als
Entschädigungshilfen gezahlt.
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