1949-55

 

Zwei Staaten - zwei Wege: Europarat

Broschüre: Richard N. Graf von Coudenhove-Kalergi "Paneuropa ABC",  1931

Aufgrund der Kriegserfahrungen findet seit 1946 der Gedanke einer politischen Einigung Europas ein wachsendes Echo. Auch Politiker wie Winston Churchill, Robert Schuman, Alcide de Gasperi (3.4.1881-19.8.1954) und Konrad Adenauer treten für eine engere Verbindung der europäischen Völker ein. Angeregt durch private Initiativen wie die Haager Konferenz der europäischen Einigungsbewegung (7. - 10.5.1948) gründen zehn europäische Staaten am 5.5.1949 in London den Europarat mit dem Ziel, Einheit und Zusammenarbeit in Europa zu fördern. Zu seinen Gründungsmitgliedern zählen die Benelux-Länder, Großbritannien, Frankreich, Dänemark, Irland, Norwegen, Schweden und Italien. Bis 1989 treten alle übrigen europäischen Staaten - ausgenommen die osteuropäischen Länder - dieser Vereinigung bei. Mit dem Ende des kalten Krieges und der Aufnahme früherer Ostblockstaaten entwickelt sich der Europarat immer mehr zu einer gesamteuropäischen Institution und zum Forum für den veränderten Ost-West-Dialog.

Die Forderung nach Schaffung des Europarates ist bereits Bestandteil der Resolutionen eines Kongresses von über 700 europäischen Politikern im Mai 1948 in Den Haag. Der Vorschlag der Kongreßteilnehmer nach Übertragung von souveränen Rechten auf eine Union geht vielen Regierungen jedoch zu weit. Die 1949 in London verabschiedete Satzung billigt dem Europarat nur beratende Funktion zu. Er soll vor allem die kulturelle, wirtschaftliche und soziale Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten fördern. Ausdrücklich ausgeschlossen von seiner Zuständigkeit sind militärische Fragen. Oberstes Gremium der Organisation ist der zweimal jährlich tagende Ministerausschuß, bestehend aus den Außenministern der Mitgliedstaaten, sowie die beratende Versammlung aus den von den Parlamenten der Mitgliedstaaten entsandten Abgeordneten.

Vorrangig beschäftigt sich der Europarat, der seinen Sitz in Straßburg hat, mit dem Schutz der Menschenrechte und Demokratie sowie mit Kultur- und Gesellschaftsfragen. Er kann keine unmittelbar bindende Beschlüsse fassen; die von ihm geschlossenen Konventionen erhalten ihre Gültigkeit durch Ratifizierung in den Mitgliedstaaten. Wichtigste Konvention ist die 1950 unterzeichnete Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die die Einrichtung einer Europäischen Menschenrechtskommission und eines - nicht ständig tagenden - Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg bestimmt. An die Stelle dieser bisherigen Organe tritt am 3.11.1998 ein neuer Ständiger Europäischer Gerichtshof. Klageberechtigt sind neben Staaten auch einzelne Bürger, sofern sie sich in ihren Grundrechten verletzt glauben und der nationale Rechtsweg ausgeschöpft ist.

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