1949-55

 

Zwei Staaten - zwei Wege: NATO-Beitritt

Sachbuch: NATO Handbuch, 1952
Fahne: NATO, 1980er Jahre

Im Zuge des Ost-West-Konfliktes wird am 4. April 1949 in Washington die North Atlantic Treaty Organization (NATO) gegründet. Der aus einem zivilen und einem militärischen Teil bestehenden Allianz gehören 10 europäische Staaten sowie Kanada und die USA an. Griechenland und die Türkei treten 1952 bei. Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern dürfen nur friedlich beigelegt werden. Beim Angriff auf einen Mitgliedsstaat sind die anderen zum Beistand verpflichtet. Im Verteidigungsfall stehen die nationalen Streitkräfte unter einem gemeinsamen NATO-Oberkommando.

Die Pariser Verträge schaffen die Voraussetzungen für den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur NATO. Am 5. Mai 1955 treten die Verträge in Kraft. Bereits vier Tage später wird die Bundesrepublik Mitglied der NATO und beginnt mit der Aufstellung eigener Streitkräfte. Im Gegensatz zu den übrigen NATO-Staaten darf sie jedoch keinen eigenen Generalstab unterhalten und muß ihre Streitkräfte auch in Friedenszeiten der NATO unterstellen.

Mit der Ernennung des CDU-Abgeordneten Theodor Blank zum ersten Bundesverteidigungsminister im Juni 1955 beginnt der Aufbau einer westdeutschen Armee - der Bundeswehr. Die Vorbereitungen dafür setzten jedoch schon Jahre vorher ein: Bereits im Oktober 1950 wird auf Betreiben Adenauers die "Dienststelle Blank" eingerichtet. Sie entwickelt sich zur Keimzelle des späteren Verteidigungsministeriums.

(ag) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

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