1949-55 |
Zwei Staaten - zwei Wege: Pariser Verträge |
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Nach der Ablehnung der EVG durch das französische Parlament suchen die Westmächte zusammen mit der Bundesrepublik eine neue Lösung. Vor allem die USA und Großbritannien sind an einem deutschen Beitrag zur Verteidigung der westlichen Welt interessiert. Die Londoner Neun-Mächte-Konferenz findet Ende September 1954 eine Lösung: Die Bundesrepublik tritt der Nordatlantischen Verteidigungsorganisation (NATO) bei und verzichtet auf die Herstellung atomarer, biologischer und chemischer Waffen. Außerdem wird sie Mitglied der Westeuropäischen Union (WEU). Im Gegenzug erhält die Bundesrepublik ihre Souveränität. Diese Regelungen werden in den sogenannten Pariser Verträgen festgeschrieben: Die Aufhebung des Besatzungsstatutes und die Verleihung der Souveränität in dem leicht veränderten Deutschlandvertrag sowie der Beitritt der Bundesrepublik zur WEU und zur NATO in jeweils eigenen Verträgen. Außerdem wird im Rahmen der Pariser Verträge zwischen Deutschland und Frankreich noch das Saarstatut ausgehandelt. Es sichert die politische Autonomie und die wirtschaftliche Anbindung der Region an Frankreich. Der deutsch-französische Streit über das Saarland wird damit beendet. Am 23. Oktober 1954 wird das Vertragspaket in Paris unterzeichnet. In Westdeutschland sind die Pariser Verträge heftig umstritten. Zum erstenmal seit Bestehen der Bundesrepublik bildet sich mit der sogenannten Paulskirchen-Bewegung eine außerparlamentarische Initiative. Sie wird vor allem von der SPD, den Gewerkschaften und weiten Teilen der evangelischen Kirche getragen. Letzten Endes kann sich jedoch die Bundesregierung unter Adenauer durchsetzten. Die Pariser Verträge werden am 27. Februar 1955 durch den Bundestag ratifiziert und treten am 5. Mai 1955 in Kraft. (ag) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland |