1949-55 |
Zwei Staaten - zwei Wege: Schuman-Plan |
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Am 9. Mai 1950 stellt der französische Außenminister Robert Schuman auf einer Pressekonferenz einen sensationellen Plan vor: "Wir schlagen vor, die gesamte deutsch-französische Kohle- und Stahlproduktion einer Hohen Behörde zu unterstellen, in einer Organisation, die den anderen Ländern Europas zum Beitritt offensteht. Dies wird ein Grundstein für eine europäische Föderation sein...". Mit diesem Plan sollen durch die Zusammenarbeit Deutschlands und Frankreichs in den Bereichen Kohle und Stahl künftige Kriege verhindert werden. Darüber hinaus will Frankreich aber auch Einfluss auf die westdeutsche Schwerindustrie erhalten. Die westdeutsche Schwerindustrie wird seit April 1949 durch die Internationale Ruhrbehörde kontrolliert. Sie teilt die Kohle- und Stahlerzeugung des Ruhrgebietes unter Frankreich, Großbritannien, den USA und den Beneluxländern auf. Der auf ein Projekt des Generalkommissars für den französischen Wirtschaftsplan, Jean Monnet, zurückgehende Schuman-Plan sieht die Auflösung der Ruhrbehörde vor und eröffnet damit der Bundesrepublik die Möglichkeit, die alliierten Produktionsbeschränkungen zu beenden. Der Plan ist damit ein Schritt auf dem Weg in die Souveränität. Schon am 20. Juni 1950 nehmen Delegationen aus Frankreich, der Bundesrepublik, Italien und den Beneluxstaaten Verhandlungen über den Schuman-Plan auf. Es wird die Gründung einer Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) beschlossen. Die Bundesrepublik Deutschland ist darin als gleichberechtigtes Mitglied vertreten. Der am 18. April 1951 unterzeichnete EGKS-Vertrag wird zum Grundstein für die weitere politische Einigung Europas. (ag) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland |