1963-74 |
Gegenwärtige Vergangenheit: Auschwitz-Prozesse |
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Zwischen 1963 und 1965 finden in Frankfurt am Main Prozesse gegen Aufseher und Angehörige der Lagerverwaltung im nationalsozialistischen Vernichtungslager Auschwitz statt. Einzelne Freisprüche und das teilweise geringe Strafmaß lösen in der Weltöffentlichkeit Empörung aus. Die Reaktion der deutschen Bevölkerung auf die erneute Konfrontation mit der Vergangenheit ist unterschiedlich. Viele sind bestürzt, verlangen rückhaltslose Aufklärung und Verfolgung der noch nicht festgenommenen Verbrecher, sind empört über die milden Urteile. Andere dagegen fordern einen Schlussstrich unter die NS-Vergangenheit. Der Auschwitz-Prozess ist das bisher größte Strafverfahren, das die Beteiligung am nationalsozialistischen Völkermord an den europäischen Juden ahnden soll. Während der vierjährigen Prozessvorbereitung werden 1.300 Zeugenaussagen gesammelt, im Prozess selbst 359 Zeugen aus 19 Nationen vernommen. In den Verhandlungen gegen die zwanzig Angeklagten kommt nicht nur die grausame Realität der NS- Vernichtungsmaschinerie ans Licht. Angesichts des Verhaltens und der Motive der Täter stellt sich auch immer wieder die Frage nach der Unterstützung Hitlers durch weite Kreise der deutschen Bevölkerung. Nach zwanzigmonatiger Prozessdauer wird am 19. August 1965 das Urteil verkündet. Sechs Angeklagte erhalten eine lebenslange Haftstrafe, elf werden zu Zuchthausstrafen zwischen drei und 14 Jahren verurteilt, drei Angeklagte freigesprochen. Trotz der großen Empörung, die das niedrige Strafmaß in der internationalen und Teilen der deutschen Öffentlichkeit auslöst, wird anerkannt, dass die Gerichte nur nachweisbare Verbrechen von einzelnen Tätern verfolgen können. Die Grenzen der Justiz in der Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit werden in den Verfahren deutlich. (ahw) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland |