1963-74 |
Große Koalition: Die "Superregierung" |
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Im Herbst 1966 zerbricht die Regierungskoalition aus CDU/CSU und Freier Demokratischer Partei (FDP). Dem Rücktritt von Bundeskanzler Erhard gehen in Bonn Wochen fieberhafter Verhandlungen voraus: CDU/CSU und Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) einigen sich Ende November 1966 auf die Bildung einer Großen Koalition. Die SPD wird damit erstmals nach dem Krieg auf Bundesebene Regierungspartei. Zum neuen Bundeskanzler wählt der Bundestag am 1. Dezember 1966 Kurt Georg Kiesinger. Seinem Kabinett gehören zehn Minister der CDU/CSU an und neun von der SPD. Außenminister und Vizekanzler wird der SPD-Vorsitzende Willy Brandt. Die Große Koalition versteht sich als ein Zweckbündnis auf Zeit. Sie betrachtet die Ausarbeitung einer Notstandsgesetzgebung und die schnelle Überwindung der Rezession als ihr oberstes Ziel. Durch die von Finanzminister Strauß (CSU) und Wirtschaftsminister Schiller (SPD) eingeleiteten Reformen gelingt es schon bald, die Wirtschaft wieder anzukurbeln und die Inflation zu bremsen. Nicht ohne Staunen beobachtet die Öffentlichkeit die zunächst reibungslose Zusammenarbeit von "Plisch und Plum", wie Strauß und Schiller im Volksmund genannt werden. Die Bildung der Großen Koalition wird jedoch von zahlreichen Bürgern kritisiert. Sie fürchten um die parlamentarische Kontrolle der Regierungsmacht. Vor allem viele Sozialdemokraten sind schockiert. Die Ernennung von Franz-Josef Strauß zum Bundesminister ist für viele SPD-Genossen ein nur schwer erträgliches Ergebnis der Regierungsbildung. Andere sehen den Eintritt der SPD in die Bundesregierung aber auch als Möglichkeit, endlich die Regierungsfähigkeit ihrer Partei unter Beweis stellen zu können. (ag) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland |