1963-74

 

Große Koalition

Zeitschrift:  "Der Spiegel" zur Wirtschaftskrise, 1966
Photo: Finanzminister Strauß und Wirtschaftsminister Schiller, 1968
Aufkleber: Treibt Bonn den Notstand aus!, 1968
Karikatur: Horst Haitzinger zur Großen Koalition, 1966

Im Oktober 1966 zerbricht die Regierungskoalition von CDU/CSU und Freier Demokratischer Partei (FDP). Bundeskanzler Ludwig Erhard muss zurücktreten. Anlass für den Kanzlersturz sind wirtschaftliche Schwierigkeiten und Auseinandersetzungen über den Bundeshaushalt. Rasch einigen sich jedoch die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und Sozialdemokratischer Partei Deutschlands (SPD) auf die Bildung einer Großen Koalition. Die SPD will dadurch nach 17 Jahren Opposition endlich ihre Regierungsfähigkeit auf Bundesebene unter Beweis stellen. Bereits am 1. Dezember 1966 wählt der Bundestag Kurt Georg Kiesinger (CDU) zum neuen Bundeskanzler. Die FDP geht in die Opposition.

Dem Kabinett von Bundeskanzler Kiesinger gehören 10 Minister der CDU/CSU und 9 der SPD an. Der SPD-Vorsitzende Willy Brandt wird neuer Bundesaußenminister. Die "Superregierung" der Großen Koalition strebt als Hauptziele die Beendigung der Wirtschaftskrise, die Verabschiedung einer Notstandsverfassung und die Einführung eines Mehrheitswahlrechts an. Schon bald gelingt der neuen Regierung die Überwindung der Rezession. Finanzminister Strauß (CSU) und Wirtschaftsminister Schiller (SPD) setzen zur Wiederankurbelung der Wirtschaft erstmals ein Stabilitätsgesetz und die Konzertierte Aktion ein.

Mit der Einfügung einer Notstandsverfassung in das Grundgesetz will die Bundesregierung Möglichkeiten zur Abwehr innerer und äußerer Notstände schaffen sowie noch bestehende alliierte Vorbehaltsrechte ablösen. Zum Schutz ihrer in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen waren den Westmächten im Deutschlandvertrag Sonderrechte zugestanden worden. Diese gehen nach Inkrafttreten der Notstandsgesetze am 28. Juni 1968 auf die deutschen Behörden über. Am Widerstand der SPD scheitert dagegen schließlich das von der Großen Koalition geplante Mehrheitswahlrecht.

Die Bildung einer Großen Koalition, der 468 der insgesamt 518 Bundestagsabgeordneten angehören, stößt bei zahlreichen Bürgern auf Kritik. Die kleine FDP-Opposition kann der überwältigenden Mehrheit der Regierungsparteien im Bundestag kaum etwas entgegensetzen. Es entsteht eine Außerparlamentarische Opposition (APO). Die vorwiegend von Studenten getragene APO wendet sich heftig gegen die Verabschiedung der Notstandsgesetze. Sie verebbt dann bald nach dem Ende der Großen Koalition im Herbst 1969.

(ag) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

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