1963-74 |
Neue Ostpolitik: Misstrauensvotum gegen Kanzler Brandt |
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Die SPD/F.D.P.-Regierung hat nach den Bundestagswahlen 1969 nur eine Mehrheit von zwölf Stimmen. Doch bereits bei der Wahl des Bundeskanzlers stimmen drei Abgeordnete aus den eigenen Reihen gegen Brandt. Vor allem der rechte Flügel der F.D.P. steht dem Bündnis mit der SPD skeptisch gegenüber. 1972 verliert die sozial-liberale Koalition dann mindestens vier Abgeordnete. Der CDU/CSU-Fraktionschef Rainer Barzel denkt nun über einen Sturz der Regierung nach. Er weiß, dass einige Mitglieder der Koalition gegen die Ostverträge sind und die Opposition unterstützen wollen. Am 24. April 1972 wagt Barzel die Entscheidung: Nach Artikel 67 des Grundgesetzes - "Konstruktives Misstrauensvotum" - bringt die Opposition ihren Antrag ein: "Der Bundestag spricht Bundeskanzler Willy Brandt das Misstrauen aus und wählt als seinen Nachfolger den Abgeordneten Dr. Rainer Barzel zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Der Bundespräsident wird ersucht, den Bundeskanzler Willy Brandt zu entlassen." Bei der Abstimmung drei Tage später darf kein Abgeordneter fehlen. Es wird um jede Stimme gekämpft. Der Misstrauensantrag der CDU/CSU löst im Land starke Erregung aus: Mit Kundgebungen und Warnstreiks zeigen viele Bürger ihre Sympathien für Bundeskanzler Brandt. Im Bundestag vollzieht sich die Abstimmung am 27. April 1972 in großer Spannung. Statt der erforderlichen 249 erhält Barzel jedoch nur 247 Stimmen. Eine der fehlenden Stimmen gehört dem CDU-Abgeordneten Julius Steiner, der im Juni 1973 behauptet, im Vorfeld der Abstimmung bestochen worden zu sein. Er löst damit die Steiner-Wienand-Affäre aus. (ag) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland |