1963-74 |
Neue Ostpolitik: Normalisierung |
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Schon in seiner Regierungserklärung 1969 deutet Bundeskanzler Brandt an, neue Wege in der Deutschlandpolitik einzuschlagen. Der Alleinvertretungsanspruch und die Hallsteindoktrin sollen aufgegeben und die Existenz der DDR akzeptiert werden. Ziel dieser Politik ist es, mit der DDR "über ein geregeltes Nebeneinander zu einem Miteinander zu kommen." Die ersten Gespräche mit der Regierung der DDR 1970 in Erfurt und Kassel führen jedoch zu keinem Ergebnis. Erst nach dem Abschluss des Moskauer Vertrages sowie des Viermächte-Abkommens über Berlin ist die DDR zu Kompromissen bereit. Wie im Viermächte-Abkommen vorgesehen, müssen die Ausführungsbestimmungen von den beiden deutschen Staaten ausgehandelt werden. Mit dem am 17. Dezember 1971 unterzeichneten Transitabkommen wird der Verkehr von und nach West-Berlin erstmals umfassend geregelt. Die bisher von jedem Reisenden zu zahlenden Gebühren entfallen und werden künftig von der Bundesregierung durch einen Pauschalbetrag beglichen. Verbesserungen bringt auch das am 20. Dezember 1971 zwischen dem Senat von West-Berlin und der DDR-Regierung geschlossene Abkommen. Danach können die Bewohner West-Berlins erstmals seit dem Mauerbau wieder regelmäßig Ost-Berlin und die DDR besuchen. Im August 1972 beginnen die Staatssekretäre Egon Bahr und Michael Kohl mit offiziellen Gesprächen über einen Grundlagenvertrag. Der schließlich am 21. Dezember 1972 unterzeichnete Vertrag regelt die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und der Deutschen Demokratischen Republik und schreibt ihre Gleichberechtigung fest, ohne jedoch die DDR völkerrechtlich anzuerkennen. Beide Seiten halten ihre unterschiedlichen Ansichten "zu grundsätzlichen Fragen, darunter zur nationalen Frage" schon in der Präambel fest. Einigkeit besteht hingegen über den baldigen UNO-Beitritt beider Staaten. (ag) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland |