1963-74

 

Neue Ostpolitik: Prager Vertrag

Vertrag: Prager Vertrag, 1973
Postkarte: Münchner Abkommen, 1938

Im Zuge ihrer Ostpolitik bemüht sich die Bundesregierung auch um ein Abkommen mit der CSSR. Die Verhandlungen kommen jedoch nur stockend voran. Schwierigkeiten bereitet vor allem die Frage nach der Gültigkeit des Münchner Abkommens. Darin war die Tschechoslowakei 1938 zur Abtretung des mehrheitlich von Deutschen bewohnten Sudetenlandes an das Deutsche Reich genötigt worden. Prag besteht auf der Ungültigkeit des Abkommens "von Anfang an", während die Bundesrepublik nur seine heutige Ungültigkeit zugestehen will. Beide Seiten einigen sich schließlich darauf, das Münchner Abkommen "als nichtig" zu betrachten.

Im wesentlichen kann damit Bonn seinen Standpunkt durchsetzen und so verhindern, dass aus dem Vertrag den vertriebenen Sudetendeutschen Nachteile entstehen. Am 11. Dezember 1973 wird endlich der Prager Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der CSSR unterzeichnet. In ihm vereinbaren beide Staaten gegenseitigen Gewaltverzicht, die Unverletzlichkeit der gemeinsamen Grenze und verzichten auf alle Gebietsansprüche. Die entsprechenden Formulierungen sind dem Warschauer Vertrag entnommen. Noch am selben Tag nehmen beide Länder auch diplomatische Beziehungen auf.

Wenige Tage, nachdem der Prager Vertrag am 17. Dezember 1973 in Kraft getreten ist, vereinbart die Bundesrepublik auch die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu Ungarn und Bulgarien. Die schon bestehenden Handelsmissionen werden in Botschaften umgewandelt. Dadurch unterhält die Bundesrepublik Deutschland nun in allen osteuropäischen Staaten - mit Ausnahme Albaniens - diplomatische Vertretungen. Die Ostpolitik der Regierung Brandt/Scheel hat damit ihren vorläufigen Abschluss gefunden.

(ag) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

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