1963-74

 

Sozial-liberale Koalition: Hüter der Verfassung

Bekleidung: Robe des Bundesverfassungsrichters Julius Federer, 1952-1957
Vertrag: Grundlagenvertrag, 1972

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe wacht darüber, dass alle Verfassungsorgane die Vorgaben des Grundgesetzes einhalten. Auf Antrag der Bundes- oder einer Landesregierung oder eines Drittels der Bundestagsabgeordneten muss das BVerfG prüfen, ob ein bestimmtes Gesetz verfassungsmäßig ist. Gegner der sozial-liberalen Reformpolitik wenden sich in den 70er Jahren verstärkt an das Gericht in der Hoffnung, so Entscheidungen der Bundesregierung rückgängig machen zu können. Das Gericht wird dadurch zum Schiedsrichter im Streit zwischen Regierung und Opposition. Die Richter sind gezwungen, eindeutig Position zu beziehen.

Die überwiegend noch von Christlich Demokratischer Union (CDU) und Christlich Sozialer Union (CSU) gewählten Richter zwingen die sozial-liberale Koalition häufig zu Korrekturen. So stellen sie in ihrem Urteil zum Grundlagenvertrag zwar dessen Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz fest, verpflichten die Bundesregierung jedoch auf das Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes. Beim Hochschulrahmengesetz billigen die Richter 1973 die Einführung der Gruppenuniversität, lehnen aber die gleichberechtigte Mitbestimmung von Professoren und Studenten ab. Bei der Reform des § 218 wird die geplante Fristenlösung durch das Gericht im Februar 1975 als verfassungswidrig verworfen. Auch die von der Bundesregierung beschlossene Abschaffung der Gewissensprüfung für Wehrdienstverweigerer wird vom Bundesverfassungsgericht 1978 als unvereinbar mit dem Grundgesetz abgelehnt.

Von der sozial-liberalen Bundesregierung wird das BVerfG deshalb zunehmend als Hindernis für ihre Reformpolitik angesehen. Bundeskanzler Helmut Schmidt sieht das Gericht sogar in der Rolle eines "Ersatzgesetzgebers". Dass selbst unter den Bundesverfassungsrichtern verschiedene Urteile umstritten sind, wird an den Sondervoten deutlich. Seit 1970 besteht für Richter des BVerfG, die von ihren Kollegen überstimmt worden sind, die Möglichkeit, ihre abweichende Meinung als Sondervotum zusammen mit dem Urteil zu veröffentlichen.

(ag) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

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