1945-49 |
Alliierte Besatzung: Entmilitarisierung |
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Die Entmilitarisierung Deutschlands ist einer der Kernpunkte des Potsdamer Abkommens. Die vier Siegermächte verständigen sich darauf, dass der "deutsche Militarismus und Nazismus" ausgerottet werden muss, damit Deutschland nie wieder "die Erhaltung des Friedens in der Welt bedrohen kann." Da die Alliierten in den Deutschen eine kriegerische Nation sehen, werden umfangreiche Maßnahmen zur Entmilitarisierung angeordnet. Selbst die immer stärker zutage tretenden Differenzen zwischen den Alliierten beeinträchtigen die Entmilitarisierung lange Zeit nicht. Durch die Proklamation Nr. 2 des Alliierten Kontrollrates vom 20. September 1945 werden alle deutschen militärischen oder paramilitärischen Verbände und Organisationen aufgelöst. Mit dem Befehl Nr. 1 war schon zuvor den Deutschen das Tragen von Uniformen, Orden und Auszeichnungen verboten worden. Anfang 1946 wird durch den Alliierten Kontrollrat jeglicher Besitz von Waffen und Munition unter Strafe gestellt. Da selbst Förster nun über keine Schusswaffen mehr verfügen dürfen, wird das Wild in manchen Gebieten zur Plage. Im Mai 1946 werden auch alle Denkmäler, Statuen und Straßenschilder, "die darauf abzielen, die deutsche militärische Tradition zu bewahren und lebendig zu erhalten", verboten. Die alliierten Vorbehalte gegen das deutsche Militär sind so tief, dass beim Neuaufbau der deutschen Polizei auf Dienst- und Rangabzeichen, Orden, militärische Grußformen und zunächst auch auf Bewaffnung verzichtet wird. Auch nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland wird die Einhaltung der alliierten Entmilitarisierungsvorschriften durch das Alliierte Sicherheitsamt überwacht.
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