1945-49

 

Entstehung zweier deutscher Staaten: Besatzungsstatut

Druckschrift: Besatzungsstatut, 1949
Druckschrift: Besatzungsstatut, 1949

Die 1949 gegründete Bundesrepublik Deutschland ist nur eingeschränkt souverän. Im Besatzungsstatut, das am 21. September 1949 in Kraft tritt, behalten sich die drei Westmächte zahlreiche Befugnisse und Zuständigkeiten vor. Die Hohen Kommissare der Alliierten Hohen Kommission (AHK) können Eingriffe in den Bereichen Außenpolitik, Abrüstung und Entmilitarisierung, Reparationen, Dekartellisierung und Devisenwirtschaft ohne deutsche Zustimmung vornehmen.

Die Westmächte behalten sich im Besatzungsstatut sogar das Recht vor, die "Ausübung der vollen Regierungsgewalt ganz oder teilweise wieder aufzunehmen, wenn sie dies für unerlässlich erachten für die Sicherheit oder zur Aufrechterhaltung der demokratischen Ordnung in Deutschland". Allerdings wird auch die Bereitschaft erklärt, das Besatzungsstatut schon nach 12 Monaten zu überprüfen.
Tatsächlich werden die im Besatzungsstatut aufgeführten Vorbehaltsrechte schrittweise abgebaut. Eine erste Revision kann die Bundesregierung bereits mit dem Petersberger Abkommen vom 22. November 1949 erreichen. Doch erst mit In-Kraft-Treten der Pariser Verträge im Mai 1955 wird das Besatzungsstatut völlig aufgehoben.

Dokument Verordnung: Besatzungsstatut, 1949

(ag/lb) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

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