1945-49 |
Entstehung zweier deutscher Staaten: Besatzungsstatut |
|
![]() ![]() |
Die 1949 gegründete Bundesrepublik Deutschland ist nur eingeschränkt souverän. Im Besatzungsstatut, das am 21. September 1949 in Kraft tritt, behalten sich die drei Westmächte zahlreiche Befugnisse und Zuständigkeiten vor. Die Hohen Kommissare der Alliierten Hohen Kommission (AHK) können Eingriffe in den Bereichen Außenpolitik, Abrüstung und Entmilitarisierung, Reparationen, Dekartellisierung und Devisenwirtschaft ohne deutsche Zustimmung vornehmen. Die Westmächte behalten
sich im Besatzungsstatut sogar das Recht vor, die "Ausübung der vollen
Regierungsgewalt ganz oder teilweise wieder aufzunehmen, wenn sie dies für
unerlässlich erachten für die Sicherheit oder zur Aufrechterhaltung
der demokratischen Ordnung in Deutschland". Allerdings wird auch die Bereitschaft
erklärt, das Besatzungsstatut schon nach 12 Monaten zu überprüfen.
(ag/lb) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland |