1945-49 |
Entstehung zweier deutscher Staaten: Nationalhymne |
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Die Bundesrepublik Deutschland wird 1949 ohne eine Nationalhymne gegründet. Das Grundgesetz beschreibt in Artikel 22 lediglich die Nationalfarben: "Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold." Statt der fehlenden Hymne wird wahlweise die "Ode an die Freude" oder "Ich hab mich ergeben mit Herz und mit Hand" gespielt. Bundespräsident Theodor Heuss will zur Lösung des Problems beitragen. Anstatt des durch das NS-Regime missbrauchten Deutschlandliedes möchte er eine neue Hymne stiften. Durch Rudolf Alexander Schröder lässt er ein dreistrophiges Lied ausarbeiten, das von Hermann Reutter vertont wird. Diese "Hymne an Deutschland" wird an Silvester 1950 uraufgeführt. Das Echo ist jedoch enttäuschend: Die Deutschen nehmen das Lied nicht an. Die Bundesregierung bittet deshalb den Bundespräsidenten im April 1952, das Deutschlandlied als Nationalhymne anzuerkennen. Bei offiziellen Anlässen soll nur die dritte Strophe gesungen werden. In seiner Antwort an den Bundeskanzler vom 2. Mai 1952 bekennt Theodor Heuss, dass er "den Traditionalismus und sein Beharrungsbedürfnis unterschätzt habe". Er gibt der Bitte der Bundesregierung statt. Das "Lied der Deutschen" wird am 26. August 1841 von Heinrich Hoffmann von Fallersleben komponiert. Sein Verleger unterlegt dem Text die Melodie des Kaiserquartetts von Haydn und veröffentlicht es im selben Jahr. Obwohl das Lied sich wachsender Beliebtheit erfreut, wird nach der Reichsgründung 1871 "Heil dir im Siegerkranz" zur Hymne erklärt. Die Weimarer Republik hat zunächst keine Nationalhymne. Erst 1922 wird von Reichspräsident Friedrich Ebert das überaus populäre Deutschlandlied zur Nationalhymne bestimmt. Selbst das "Dritte Reich" ändert daran nichts. Doch wird dem Deutschlandlied, von dem man nur noch die erste Strophe singt, seit Ende 1933 stets das "Horst-Wessel-Lied" vorangestellt. Vor allem im Ausland gerät das Deutschlandlied durch die Verbindung mit dem Kampflied der NSDAP in Verruf. 1945 wird die Nationalhymne daher vom Alliierten Kontrollrat verboten. Mit dem Briefwechsel zwischen Bundeskanzler Adenauer und Bundespräsident Heuss kommt es 1952 dann zur Wiedereinführung des Deutschlandliedes als Nationalhymne für die Bundesrepublik Deutschland.
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