1945-49 |
Entstehung zweier deutscher Staaten: Parlamentarischer Rat |
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Am 1. September 1948 tritt in Bonn der Parlamentarische Rat zusammen. Seine 65 stimmberechtigten Mitglieder sind vorher von den Länderparlamenten der drei westlichen Besatzungszonen gewählt worden. CDU/ CSU und SPD stellen je 27 Abgeordnete, die FDP 5, DP, KPD und Zentrum je zwei Delegierte. Die in den Westsektoren Berlins fünf Abgeordneten haben nur beratende Stimme. Entsprechend dem Auftrag der Westmächte soll der Parlamentarische Rat eine Verfassung ausarbeiten. Aufgrund der deutschen Sorge, dass die Verfassung für einen westdeutschen Staat die Spaltung Deutschlands vertiefen könnte, soll als Provisorium lediglich ein "Grundgesetz" entworfen werden. Die Erfahrung mit dem "Dritten Reich" prägt die Debatten des Parlamentarischen Rates. Die Drohungen des Totalitarismus sollen für immer gebannt und die Fehler der Weimarer Verfassung vermieden werden. Umstritten sind unter den Abgeordneten besonders die Machtverteilung zwischen Bund und Ländern sowie die Finanzverfassung. Nach mehrfachen Korrekturen durch die Besatzungsmächte kann der Entwurf des Parlamentarischen Rates dann am 8. Mai 1949 in dritter Lesung verabschiedet werden. Entscheidenden Anteil an der Ausarbeitung des Grundgesetzes hat Carlo Schmid (SPD), der Vorsitzende des Hauptausschusses. Präsident des Parlamentarischen Rates ist Konrad Adenauer (CDU). Auch der spätere Bundespräsident Theodor Heuss (FDP) gehört dem Gremium an. Neben den 61 männlichen Mitgliedern des parlamentarischen Rates wirken auch vier Frauen an der Gestaltung des Grundgesetzes mit. Elisabeth Selbert (SPD) und Friederike (Frieda) Nadig (SPD) setzen gegen den anfänglich heftigen Widerstand auch aus den Reihen ihrer eigenen Partei die Aufnahme des 2. Absatzes in Artikel 3, "Männer und Frauen sind gleichberechtigt", in das Grundgesetz durch.
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