1945-49

 

Wiederaufbau und Wirtschaft: Boden- und Industriereform

Plakat: Propagandaplakat für die Bodenreform, 1945
Flugblatt: Volksentscheid über die Enteignung von Betrieben, 1946

Mit einer Boden- und Industriereform soll in der sowjetischen Besatzungszone den Großgrundbesitzern und "Junkern" sowie den Großindustriellen, die als Stützen des Nationalsozialismus angesehen werden, die wirtschaftliche Grundlage entzogen werden. Unter dem Schlagwort "Junkerland in Bauernhand" wird schon im Sommer 1945 die entschädigungslose Enteignung jeglichen Grundbesitzes über 100 Hektar propagiert. Eine Bodenreform befürworten grundsätzlich alle Parteien der sowjetischen Besatzungszone.

Das enteignete Land wird in durchschnittlich 5 Hektar große Parzellen aufgeteilt und an Landarbeiter, Vertriebene und Kleinbauern übergeben. Rund ein Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche ist von der Bodenreform betroffen. Eigentliches Ziel der Agrarpolitik in der späteren DDR ist jedoch die in den 50er Jahren einsetzende Kollektivierung der Landwirtschaft nach sowjetischem Muster.

Aufgrund eines Befehls der Sowjetischen Militäradministration (SMAD) vom 30. Oktober 1945 sollen Betriebe im Besitz des deutschen Staates sowie der NSDAP und aller ihrer Organisationen beschlagnahmt werden. Fast 50 Prozent der Industriekapazität der SBZ wird daraufhin verstaatlicht. Ein Volksentscheid in Sachsen am 30.6.1946 legitimiert diese Enteignung von "Nazi- und Kriegsverbrechern", denn 77,6 Prozent aller Abstimmenden votieren dafür. Ohne vorheriges Referendum werden Enteignungen nun auch in den übrigen Ländern der sowjetischen Besatzungszone vorgenommen. Im April 1948 ist die Verstaatlichung, von der nur Kleinbetriebe ausgenommen werden, abgeschlossen. Damit ist das Fundament für eine Zentralplanwirtschaft gelegt.

Audio-Station Rede von Wilhelm Pieck und Reportage aus einem Dorf zur Bodenreform, 1945/46

(ag) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

II. WeltkriegNachkriegsjahreGeteiltes DeutschlandHomeLeMOImpressum