1945-49 |
Wiederaufbau und Wirtschaft: Volkseigene Güter/Volkseigene Betriebe (VEG/VEB) |
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Mit der Boden- und Industriereform wird 1945/46 ein großer Teil der landwirtschaftlichen Fläche und der Unternehmen in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) beschlagnahmt. Diese radikale Veränderung der Eigentumsverhältnisse ist eine wichtige Voraussetzung für die Einführung der Zentralplanwirtschaft. Ein großer Teil des Landes wird direkt an Landarbeiter, Kleinbauern und Vertriebene übergeben. Fast ein Drittel der enteigneten Fläche erhalten jedoch die Länder, Kreise und Gemeinden der SBZ zur "Organisation von Mustergütern". Diese Mustergüter werden als Volkseigene Güter (VEG) bezeichnet und von "werktätigen"- das heißt fest angestellten - Bauern bewirtschaftet. Auch das Land, der Viehbestand und die gesamte Ausstattung der VEG ist staatliches Eigentum. 1949 werden die VEG in der Vereinigung Volkseigener Güter (VVG) zusammengefasst. Die beschlagnahmten Unternehmen werden direkt in "Volkseigentum" überführt. Durch den SMAD-Befehl Nr. 64 vom 17. April 1948 werden die Enteignungen bestätigt und für abgeschlossen erklärt. Auch legt der Befehl fest, "dass Volkseigentum unantastbar ist" und damit nicht verkauft oder übereignet werden darf. Die VEB werden - je nach Branche - in 75 Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) zusammengefasst. Sie erwirtschaften 1949 schon 46,6 Prozent des Bruttosozialproduktes der sowjetischen Besatzungszone.
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