1990/91 -heute

 

Deutschland in Europa: EU-Erweiterung

Photo: Gespräche über EU-Erweiterung, 1994
Photo: Klaus Kinkel, Helmut Kohl und Theodor Waigel bei der Tagung des Europäischen Rats in Essen, 1

Die Sechsergemeinschaft der Römischen Verträge von 1957 - Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Italien, Niederlande - hat sich bis 1995 nach und nach zum Europa der 15 erweitert: 1973 treten Großbritannien, Irland und Dänemark der Europäischen Gemeinschaft bei, während der 80er Jahre kommen Griechenland, Spanien und Portugal hinzu. Mit den Beitritten von Österreich, Schweden und Finnland wird schließlich 1995 die Europäische Union (EU) auf 15 Mitgliedstaaten erweitert. Der EU liegen zudem Beitrittsanträge von zehn mittel- und osteuropäischen sowie vier weiteren Staaten vor.

Im Dezember 1995 erklärt der Europäische Rat in Madrid, die Erweiterung der EU sei eine politische Notwendigkeit und - nach Beendigung des Ost-West-Konfliktes - eine historische Chance. Eine Erweiterung der EU ist jedoch ebenso eine Herausforderung: Ohne die gleichzeitige Anpassung und Reformierung der EU-Institutionen und -verfahren an die erhöhte Mitgliederzahl, die gemeinsame Beschlußfassungen zwangsläufig erschwert, ist sie nicht denkbar.

Die von der Europäischen Kommission im Juli 1997 vorgelegte "Agenda 2000" macht unter anderem Vorschläge zur Erweiterung der EU. Sie enthält Untersuchungen zur Beitrittsfähigkeit der mittel- und osteuropäischen Staaten. Kriterien für einen Beitritt sind die wirtschaftliche Situation der Länder sowie politische Aspekte wie die Ausbildung einer gefestigten Demokratie. EU-Kommissionspräsident Jacques Santer (geb. 1937) verkündet am 16. Juli 1997 den Weg für die EU-Osterweiterung: Mit Polen, Ungarn, Tschechien, Slowenien, Estland und Zypern beginnen ab Januar 1998 Beitrittsgespräche. Rumänien, Bulgarien, der Slowakei, Lettland und Litauen fehlen bisher noch die notwendigen wirtschaftichen Voraussetzungen, bei der Slowakei sind nach der "Agenda 2000" auch Demokratiedefizite zu verzeichnen.

(ke) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

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