1990/91 -heute |
Deutschland in Europa: Wirtschafts- und Währungsunion |
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Mit Inkrafttreten des Maastrichter Vertrages am 1. November 1993 ist die Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) völkerrechtlich verbindlich beschlossen. Die gemeinsame europäische Währung, der Euro, soll sowohl den Binnenmarkt als auch das weltwirtschaftliche Gewicht der EU stärken. Der Beitritt zur Währungsunion wird nach dem Maastrichter Vertrag von der Preisstabilität und Haushaltsdisziplin jedes einzelnen Bewerberlandes abhängig gemacht. Die Einführung des Euro am 1. Januar 1999 gibt schließlich den Startschuß für die WWU. Im Dezember 1995 bekräftigen die Staats- und Regierungschefs auf dem Madrider Gipfel ihren Willen, 1999 mit der WWU zu starten, und einigen sich auf den Namen der neuen Währung: Euro. Ziel ist eine möglichst dauerhaft starke gemeinsame Währung, die das Vertrauen der Bürger, der Wirtschaft sowie der Finanzmärkte besitzt. Auf dem Gipfel von Amsterdam im Juni 1997 einigen sich die 15 Staats- und Regierungchefs der EU nach langen Verhandlungen auf einen Stabilitätspakt zur Europäischen Währungsunion. Demnach müssen die Mitgliedsstaaten, welche die Maastricht-Kriterien fahrlässig überschreiten, Geldstrafen entrichten. Das jährliche Haushaltsdefizit bzw. die Neuverschuldung eines Landes darf nicht höher als 3 Prozent der Wirtschaftsleistung (Bruttoinlandsprodukt) sein. Länder, die diese Grenze überschreiten, müssen jährlich Geldbußen von bis zu 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zahlen. Falls die Wirtschaftsleistung um 0,75 bis 2 Prozent schrumpft, kann das betreffende Land einen Antrag auf Aussetzung dieser Sanktionen stellen, weil dann ein Konjunktureinbruch als mögliche Ursache des Haushaltsdefizits angenommen wird. (ke) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland |