Veranstaltungen und Termine

Grafik (c) Robert Matzke, Stiftung Haus der Geschichte; Foto (c) Bestand Erna Wagner-Hehmke, Stiftung Haus der Geschichte

Gespräch zum Artikel 3, Absatz 2 Grundgesetz

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt" - Im Januar 1949 wird dieser Artikel in den Entwurf für das neue Grundgesetz der Bundesrepublik aufgenommen. Dies ist vor allem der Verdienst der Sozialdemokratin und Juristin Elisabeth Selbert. Der anfänglichen Ablehnung des Antrags im Hauptausschuss stellt sie sich mit einer öffentlichen Kampagne wirkungsvoll entgegen. Auch wenn das Ehe- und Familienrecht dem Gleichberechtigungsgrundsatz noch Jahrzehnte hinterherhinkt und die Lebensrealität für viele Frauen anders aussieht, ist die rechtliche Basis für die Gleichstellung von Männern und Frauen bereits 1949 geschaffen. Eine wichtige Ergänzung zu Artikel 3, Absatz 2, beschließt die Verfassungskommission aus Bundestag und Bundesrat im Zuge der Wiedervereinigung 1990. Der Zusatz zielt auf die Förderung und tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung sowie die Beseitigung bestehender Nachteile und macht sie zu Prämissen staatlichen Handelns.  

In einem gemeinsamen Gespräch spannen Ingrid Matthäus-Maier, Juristin, langjähriges Mitglied im Dt. Bundestag, Prof. Sabine Böhne-Di Leo, Journalistin, Autorin des Buches „Die Erfindung der Bundesrepublik. Wie unser Grundgesetz entstand“ sowie Dr. Judith Kruse, Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Haus der Geschichte, den Bogen zwischen Verfassungsanspruch und Verfassungs- und Lebenswirklichkeit von 1949 bis heute. Moderiert wird die Veranstaltung von Dr. Helge Matthiesen, Chefredakteur des Bonner General-Anzeigers.

Anmeldung zur Veranstaltung hier

Vorab, um 18.45 Uhr bieten wir interessierten Gästen eine Kurzbegleitung durch die Ausstellung "Unser Grundgesetz" im Bundesrat an.

 

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