Parallel zu den Westmächten formt auch die Sowjetunion aus ihrer Besatzungszone einen eigenen Staat. Er steht unter Vorherrschaft der SED. Die Militärbehörden rufen kommunistische Volkskongresse ein, die der Staatsgründung einen demokratischen Anschein geben sollen.
1. Deutscher Volksrat
Bereits im Dezember 1947 kommt auf Anweisung der SED der "Deutsche Volkskongress für Einheit und gerechten Frieden" zusammen mit über 2.000 Delegierten aus Ost und West. Er soll als gesamtdeutsches Vorparlament dienen, seine Wirkung bleibt aber auf die Sowjetische Besatzungszone beschränkt. Ein zweiter Volkskongress tagt am 17./18. März 1948. Er protestiert gegen einen möglichen westdeutschen Teilstaat und wählt aus seinen Reihen den so genannten "1. Deutschen Volksrat". Dieser bildet unter Otto Grotewohl einen Verfassungsausschuss, der im Oktober einen Verfassungsentwurf veröffentlicht. Danach dient die Staatsgewalt "der Freiheit, dem Frieden und dem demokratischen Fortschritt". Am 19. März 1949 beschließt der Volksrat den Verfassungsentwurf.
2. Deutscher Volksrat
Schließlich tagt Ende Mai 1949 ein 3. Volkskongress. Dessen 1.400 Mitglieder sind über eine Einheitsliste des "Demokratischen Blocks" gewählt, die der SED die Mehrheit sichert. Auch ist die Wahl nicht frei von Einschüchterungen und Manipulationen. Die Delegierten wählen einen aus 330 Mitgliedern bestehenden "2. Deutschen Volksrat", der am 7. Oktober 1949 die Verfassung für die Deutsche Demokratische Republik annimmt.
(mw) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Stand: 29.02.2016
Text: CC BY NC SA 4.0
Empfohlene Zitierweise:
Würz, Markus: Entstehung der DDR: Volkskongresse, in: Lebendiges Museum Online, Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland,
URL: http://www.hdg.de/lemo/kapitel/nachkriegsjahre/doppelte-staatsgruendung/entstehung-der-ddr-volkskongresse.html
Zuletzt besucht am: 12.12.2024