Die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sich, den jüdischen Opfern des Nationalsozialismus Wiedergutmachung zu leisten. Am 10. September 1952 unterzeichnen Bundeskanzler Konrad Adenauer und der israelische Außenminister Moshe Scharett das "Luxemburger Abkommen". Die Bundesrepublik sichert Israel zu, innerhalb von 12 bis 14 Jahren eine Entschädigung von 3 Milliarden D-Mark zu zahlen oder in Waren zu liefern. Das Abkommen ist der erste Schritt zur Aussöhnung zwischen Juden und Deutschen.

Zahlungen an die Jewish Claims Conference

Zusätzlich zahlt die Bundesrepublik 450 Millionen D-Mark an die Jewish Claims Conference, einer Dachorganisation, die die Entschädigungsansprüche jüdischer Opfer gegenüber Deutschland vertritt. Individuelle Ansprüche aufgrund von Verfolgung und Inhaftierung im Nationalsozialismus sind davon nicht berührt.

Kontroverse

Das Abkommen ist sowohl in der Bundesrepublik als auch in Israel umstritten. Zahlreiche Juden lehnen Zahlungen als "Blutgeld" ab, die Mehrheit der Deutschen findet Zahlungen unnötig oder die Summe zu hoch. Auch im Bundestag stößt die Ratifizierung des Abkommens auf Widerstände. Mit nur 238 der 358 anwesenden Abgeordneten wird der Vertrag am 18. März 1953 schließlich angenommen. 44 Parlamentarier bleiben der Sitzung fern. Während die SPD geschlossen der Vereinbarung zustimmt, enthalten sich zahlreiche CDU/CSU-Abgeordnete oder verweigern gar ihre Zustimmung.

Weigerung der DDR

Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) lehnt Entschädigungszahlungen ab. Zwar unterstützt sie finanziell "Opfer des Faschismus" im eigenen Land. In ihrem Selbstverständnis ist sie aber ein antifaschistischer Staat und sieht sich nicht als Rechtsnachfolger des nationalsozialistischen Deutschlands.

(ahw, mw) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Stand: 29.02.2016
Text: CC BY NC SA 4.0

Empfohlene Zitierweise:
Hinz-Wessels, Annette/Würz, Markus: Luxemburger Abkommen, in: Lebendiges Museum Online, Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland,
URL: http://www.hdg.de/lemo/kapitel/geteiltes-deutschland-gruenderjahre/erinnerung-und-wiedergutmachung/luxemburger-abkommen.html
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