Auf Initiative der Sowjetunion unterschreiben am 14. Mai 1955 in Warschau die UdSSR, Polen, die Tschechoslowakei, Bulgarien, Ungarn, Rumänien, Albanien und die DDR den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit, und gegenseitigen Beistand". Mit dem "Warschauer Pakt" schafft die Sowjetunion eine gemeinsame militärische Organisation der sozialistischen Staaten in Europa. Für die DDR ist die Unterzeichnung des Vertrages ein weiterer Schritt zur Anerkennung und Gleichberechtigung unter den "sozialistischen Bruderstaaten".
Sowjetische Führung
Die Gründung des "Warschauer Paktes" erfolgt in Reaktion auf den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur NATO. Die "Warschauer Vertragsorganisation" (WVO) steht unter sowjetischer Führung, denn der Oberbefehlshaber der Vereinten Streitkräfte ist der Chef des Generalstabs der sowjetischen Armee. Über die WVO übt die Sowjetunion Einfluss und Kontrolle über die Mitgliedsländer aus, unter anderem durch Truppenstationierungen.
Die "Empfehlungen der Vereinten Streitkräfte" haben bindenden Charakter für die SED-Führung und bestimmen über den Aufbau von Nationaler Volksarmee und Rüstungsindustrie.
Militarisierung der DDR
Durch den Beitritt zur WVO wird das Territorium der DDR zum Aufmarschgebiet eines möglichen Krieges wischen WVO- und NATO-Staaten. Um hierauf vorbereitet zu sein, verfolgt die SED eine zunehmende Militarisierung der Gesellschaft.
(mw) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Stand: 29.02.2016
Text: CC BY NC SA 4.0
Empfohlene Zitierweise:
Würz, Markus: Beitritt zum Warschauer Pakt, in: Lebendiges Museum Online, Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland,
URL: http://www.hdg.de/lemo/kapitel/geteiltes-deutschland-gruenderjahre/weg-nach-osten/beitritt-zum-warschauer-pakt.html
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